
Stellungnahme zu dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren Oberstufenreform; VO-SEK II-Abitur und EB-VO- SEK II-Abitur
Der 17. Landeselternrat Niedersachsen hat im Rahmen seiner Plenarsitzung am 18.09.2026 mehrheitlich folgenden Beschluss zu o.g. Entwurf gefasst:
Der Landeselternrat lehnt den Entwurf in der vorliegenden Fassung ab, kann dem Entwurf aber zustimmen, wenn folgender Punkt geändert wird:
14.2 Die Gesamtkonferenz entscheidet, ob Klausuren durch Kombinierte Leistungsnachweise ersetzt werden und legt die Grundsätze für die Leistungsbewertung der Kombinierten Leistungsnachweise fest. Über die fachliche Ausgestaltung, die Bewertungskriterien und die genaue Gewichtung der beiden Teile der Kombinierten Leistungsnachweise entscheiden die jeweiligen Fachkonferenzen im Rahmen der von der Gesamtkonferenz beschlossenen Grundsätze.
Desweiteren erlaubt sich der Landeselternrat folgende Anmerkungen:
- Die Möglichkeit, wiederholt mündliche Prüfungen durchzuführen, kann ein erhebliches Risiko für subjektive und persönliche Abhängigkeiten zwischen Prüfling und Lehrkraft bergen. Das gesprochene Wort wird dabei nicht immer vollständig und nachvollziehbar dokumentiert, wodurch eine nachträgliche Überprüfung der tatsächlichen Prüfungsleistung kaum oder gar nicht möglich ist. Das öffnet Tür und Tor für unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe und macht eine objektive Kontrolle praktisch unmöglich. Besonders problematisch ist zudem, dass introvertierte und sprachlich zurückhaltende Prüflinge gegenüber selbstsicher auftretenden Personen systematisch benachteiligt werden können. Eine faire Prüfung muss jedoch die fachliche Leistung bewerten – und nicht die Fähigkeit, sich mündlich besonders überzeugend zu präsentieren.
- Der Fortbildungsbedarf durch neue Prüfungsformate und Kursstrukturen muss berücksichtigt und gedeckt werden.
- Die Übergangsregelung muss klar und praxistauglich sein.
- Die Vergleichbarkeit zwischen Schulen in freier Trägerschaft und öffentliche Schulen muss weiterhin gegeben sein.

