Stellungnahme zu dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Neufassung des Erlasses „Stärkung von Demokratiebildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an öffentlichen und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft“

Der 17. Landeselternrat Niedersachsen hat im Rahmen seiner Plenarsitzung am 18.09.2026 mehrheitlich folgenden Beschluss zu o.g. Entwurf gefasst:

Der Landeselternrat stimmt dem Entwurf in der vorliegenden Fassung zu und bittet um die Berücksichtigung der folgenden Änderungen:

  • Ziffer 5. [Verantwortlichkeiten] a. [Schulvorstand und Schulleitung] Abs. 2 Satz 2 in folgender Fassung:

Sie berichtet regelmäßig in Schulvorstand, der Schülerinnen- und Schülervertretung sowie im Schulelternrat über den aktuellen Stand des Entwicklungsprozesses, und nimmt deren Rückmeldungen und Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen auf und prüft diese auf Umsetzbarkeit.

  • Ziffer 6. [Maßnahmen und Prozesssteuerung] b. [Partizipative Strukturen: Klassenräte, Schülerinnen- und Schülervertretungen, Kinderkonferenzen, Klimaräte, weitere Mitwirkungsgremien] Abs. 1 Satz 3 und 4 in folgender Fassung:

Die Schülerinnen und Schüler müssen hier ihre Interessen vertreten und sich aktiv und kritisch in diese einbringen können. Die Schule fördert die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler und stellt hierfür die bestmöglichen Rahmenbedingungen sicher und unterstützt die delegierten Schülerinnen und Schüler inhaltlich wie methodisch, etwa durch adressatengerechte inhaltliche Vorbereitung, Unterstützung bei der Meinungsbildung, aber auch durch Angebote wie Argumentationstrainings sowie gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler infolge ihrer Mitwirkung keine Benachteiligung erfahren.

Desweiteren erlaubt sich der Landeselternrat folgende Anmerkungen:

  • Der Landeselternrat sieht es als sehr problematisch an, dass mit dem noch in Überarbeitung befindlichen Kompetenzraster eine wesentliche fachliche Grundlage fehlt, was die abschließende Beurteilung des Erlassentwurfs erschwert.
  • Das Thema „Gleichstellung aller Geschlechter“ sollte explizit genannt werden.
  • Auch das Recht auf freie Meinungsäußerung für alle an Schule Beteiligte sollte genannt werden.
  • Es ist sicherzustellen, dass pädagogische Mitarbeiter:innen im Rahmen des Ganztags, die nicht Landesangestellte sind, müssen bei den Fortbildungen und Veranstaltungen mitgedacht werden.
  • Der Begriff „Partizipationserlass“ ist nicht ausreichend aussagekräftig, da die Bildung für nachhaltige Entwicklung nicht genannt wird.