Stellungnahme zu der Anhörung der Grundsatzerlasse “Die Arbeit in der Hauptschule“, „Die Arbeit in der Realschule“ und „Die Arbeit in der Oberschule“

Auf der Plenarsitzung am 29.05.2026 wurde folgender Beschluss zu o.g. Entwürfen gefasst:

Der Landeselternrat lehnt die Entwürfe in der vorliegenden Fassung ab.

Dies lässt sich vor allem hiermit begründen:

Der Landeselternrat hat die vorliegenden Neufassungen und Entwürfe der Grundsatzerlasse für Gymnasien, Gesamtschulen sowie Real-, Haupt- und Oberschulen einem vergleichenden Blick unterzogen. Dabei fällt auf, dass der gewährte Gestaltungsspielraum für die Schulen je nach Schulform unterschiedlich groß ausfällt. Der Landeselternrat sieht grundsätzlich Anlass zur Frage, ob das Ausmaß dieser Freiräume auch mit den schulformspezifischen Leistungserwartungen an die Schülerinnen und Schüler in Zusammenhang steht und gibt dabei zu bedenken, dass unterschiedliche Leistungserwartungen keine Grundlage für den Verzicht auf verbindliche Rahmenvorgaben darstellen dürfen.

Wir sehen die neuen Kontingentstundentafeln und die damit einhergehenden Spielräume zur Verwendung von Unterrichtsstunden für Schulen mit Skepsis. Wir verstehen, dass das Kultusministerium mit der Möglichkeit einer abweichenden Verteilung von Unterrichtsstunden, Schulen ein Instrument in die Hand geben möchte, zusätzlichen Förderunterricht v. a. in Mathematik und den Basiskompetenzen einzurichten, um die Leistungen der Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Dieses unterstützen wir, haben aber die klare Erwartung, dass dieses Ziel auch im Erlass  deutlich vorgegeben wird und eine verpflichtende Evaluierung erfolgt, ob dieses Ziel erreicht wird.

Wir bedanken uns für die im Vorfeld unterbreiteten Änderungsvorschläge zu den Entwürfen, die bereits einige unserer Bedenken aufgreifen und eine Verbesserung aus unserer Sicht darstellen. Dennoch kann der Landeselternrat diesen Vorschlägen in der vorliegenden Form noch nicht zustimmen und plädiert für folgende Anpassung einheitlich für alle drei Schulformen beim Punkt 3.2:

3.2 Zur Förderung der Schülerinnen und Schüler und zur angestrebten, kontinuierlichen Verbesserung der Ergebnisse der Lernstandsdiagnostik nach 5.7,  zur Verbesserung fachspezifischer Lehr und Lernverfahren zur Weiterentwicklung des fachübergreifenden und fächerverbindenden Lernens sowie zur Förderung des selbständigen Lernens in offenen Arbeitsformen kann die Schule eine von den Stundentafeln nach Nr. 3.1 abweichende Verteilung der Fachstunden aus dem Pflichtunterricht und Wahlpflichtbereich in den Schuljahrgängen 5 bis 10 vornehmen. Der Einfluss einer abweichenden Verteilung von Fachstunden auf die Ergebnisse der Lernstandsdiagnostik nach 5.7. ist zu evaluieren.

 In den Fächern Deutsch und Mathematik kann einmalig innerhalb der Schuljahrgänge 5 bis 10 aus den Gesamtstunden jeweils eine Stunde pro Fach für die Sprachförderung oder zur Stärkung der Basiskompetenzen umgewidmet werden.

Die von der Kultusministerkonferenz in der „Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I“ in der jeweils geltenden Fassung vorgegebenen Wochenstundenzahlen pro Fach bzw. Fachgruppe für die Bildungsgänge zum Ersten Schulabschluss (ESA) bzw. Mittleren Schulabschluss (MSA) dürfen nicht unterschritten werden. Grundlage für den Kompetenzerwerb bilden die jeweiligen Kerncurricula bzw. Curricularen Vorgaben. Die in den Kerncurricula und Curricularen Vorgaben für die Hauptschule/Oberschule/Realschule beschriebenen Kompetenzen sind eine verbindliche Grundlage für den Unterricht, unabhängig von einer durch die Schule vorgenommenen abweichenden Verteilung der Fachstunden aus dem Pflichtunterricht.

Darüber hinaus erlaubt sich der Landeselternrat folgende Anmerkungen:

Alle drei Entwürfe betreffend:

Zu 6.5.: Wir lehnen eine Reduzierung der Anzahl der schriftlichen Arbeiten auf 3 bis 4 je Schuljahr in den Hauptfächern ab. Wir halten ein Minimum von 4 schriftlichen Arbeiten für notwendig. Die Möglichkeit von bis zu 50% alternativer Leistungsnachweise in den Hauptfächern lehnen wir ebenso ab. Wir befürchten eine weiter fortschreitende Absenkung des Niveaus und eine fehlende Vergleichbarkeit der erreichten Noten an unterschiedlichen Schulen.

Gerade im Kontext der zunehmenden Nutzung von KI-Tools ist eine verlässliche, schriftliche Leistungsbewertung unerlässlich, um tatsächliche Kompetenzen valide feststellen zu können. Eine Verringerung solcher Nachweise birgt die Gefahr, dass Lernrückstände zu spät erkannt werden, was zu Verzögerungen im Lernprozess und letztendlich auch beim Erreichen der Abschlüsse führen kann – ein Risiko, das sich Schulen angesichts ohnehin knapper Zeitressourcen nicht leisten kann!

Zu 2.2.: Wir bedauern den Wegfall der klaren Ausformulierung des Auftrags der jeweiligen Schulformen, ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende/ erweiterte / vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln. Wir hätten uns eine stärkere Profilierung der Schulformen mit einem klaren Auftrag z.B.zur  Berufsorientierung und des Erreichens einer allgemeinen Ausbildungsreife gewünscht.

zu 2.8.: Wir bedauern den Wegfall und halten einen Hinweis auf verpflichtende Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten unter 2. „Aufgaben und Ziele“ weiterhin für geboten.

Zu 3.1.:  In Satz 4 ist nach dem Wort „Stundentafel“ eine I einzufügen.

Zu 3.5.: Wir begegnen dem neu eingefügten Punkt 3.5 mit Skepsis. Es erscheint uns nur schwer vertretbar, Schulen, die bereits unter hoher Arbeitsbelastung stehen, dazu zu ermutigen, reguläre Unterrichtszeit dafür zu nutzen, dass Schülerinnen und Schüler eigene Lernschwerpunkte wählen und diese selbstständig erarbeiten. Der Landeselternrat erwartet ausdrücklich, dass unsere Kinder fachkompetent sowie pädagogisch und didaktisch auf aktuellem Stand von einer ausreichender Anzahl von Lehrkräften unterrichtet werden. Eine Verlagerung der Verantwortung für den Lernprozess und insbesondere für den Lernerfolg von der Lehrkraft auf die Lernenden darf es aus unsere Sicht nicht geben. Lehrkräfte müssen ihrer professionellen Verantwortung für eine strukturierte und zielgerichtete Unterrichtsgestaltung weiterhin vollumfänglich nachkommen.

Zu 3.8.: Wir begrüßen eine Begrenzung der Anzahl der Schülerinnen und Schülern in den genannten Fächern und würden uns auch eine Ausweitung auf andere Fächer in denen experimentiert wird, wie z. B. Chemie oder Physik wünschen, finden es aber hochproblematisch, dies über die Poolstunden zu realisieren. Dadurch wird es aufgrund des Lehrkräftemangels noch unwahrscheinlicher, dass Schulen Stunden für Inklusion, zusätzlichen Förderunterricht und AGs zur Verfügung haben.

Zu 3.16 (bzw. 3.8 im Hauptschulerlass).: Wir begrüßen die Aufnahme von Niederdeutsch und Saterfriesisch als Fremdsprache.

Zu 5.: Wir begrüßen die Aufnahme von „pädagogische Diagnostik und individuelle Förderung“.

Zu 5.7.: Wir begrüßen grundsätzlich die verpflichtend durchzuführende Lernstandsdiagnostik und das Erstellen von individuellen Förderplänen. Nicht schlüssig erscheint uns hingegen, welche Art von Förderunterricht verpflichtend und welcher freiwillig zu gestalten ist. Auch das Erkennen und Fördern von Talenten und Begabungen sollte in das verpflichtende Förderkonzept aufgenommen werden.

Zu 8.1.: Wir möchten an der bestehenden Formulierung festhalten (bestehende Erlasse unter 9.1). Es macht Lehrkräften, auch bei Unkenntnis der §§ 88 – 96, noch einmal deutlich, dass Eltern an Entscheidungsprozessen zu beteiligen sind und nicht nur durch z. B. Hilfe bei Schulfesten an der Schule mitwirken.

Zu 8.2.: Wir sehen weiterhin eine Notwendigkeit gegeben, dass die Lehrkräfte über die Kriterien der Leistungsbewertung informieren müssen und hätten dies gerne so formuliert.

Zu 8.3.: Die Möglichkeit zu Hausbesuchen sollte aus unserer Sicht weiterhin – freiwillig – bestehen bleiben und auch im Erlass erwähnt werden.

Zu 8.4.: Wir begrüßen die neuen Formulierungen, die inhaltliche Schärfung sowie die klare Gliederung nach Jahrgangsstufen unter Punkt 8.4 ausdrücklich. Ergänzend regt der Landeselternrat an, noch einmal explizit festzuhalten, dass eine ausschließlich schriftliche Information der Eltern zu den genannten Themen, z.B. per E-Mail, nicht als ausreichend anzusehen ist. Insbesondere bei Inhalt und Gestaltung des Sexualkundeunterrichts sollten Schulen den aktiven Dialog mit den Elternhäusern suchen, elterliche Sorgen und Bedenken ernst nehmen und diesen angemessen begegnen. Gleichzeitig müssen Schulen klar für einen wissenschaftlich fundierten und am Grundsatz der Geschlechtergleichberechtigung orientierten Unterricht eintreten.

Nur den Realschulerlass betreffend:

Zu 1.3.1: Wir sehen einen schulzweigübergreifenden Unterricht, wenn Schulen nach Nr. 3.2. des Bezugserlass nach o kombinierte Klassen einrichten müssen, insbesondere in den Hauptfächern kritisch, da wir eine Verschlechterung hinsichtlich der Durchlässigkeit des Schulsystems, z. B. auch zur Vorbereitung auf die gymnasiale Oberstufe erwarten. Wir möchten daher den Satz „Dabei sind die schulformspezifischen Schwerpunkte in den Jahrgängen 9 und 10 einzuhalten“ unbedingt im Erlass behalten. Sofern dies weiterhin gilt, halten wir den Wegfall der Genehmigungspflicht für die Einrichtung von schulzweigübergreifenden Unterricht nach Nr. 3.2. des Bezugserlass nach o für richtig.