
Stellungnahme zu dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Neufassung des Erlasses „Klassenbildung und Lehrkräftezuweisung an allgemeinbildenden Schulen“
Der 17. Landeselternrat Niedersachsen hat im Rahmen seiner Plenarsitzung am 23.01.2026 mehrheitlich folgenden Beschluss zu o.g. Entwurf gefasst:
Der Landeselternrat stimmt mehrheitlich dem Entwurf in der vorliegenden Fassung zu, bittet jedoch um Berücksichtigung und Aufnahme der folgenden Punkte:
- Zu Punkt 5.10.: Hier ist eine Anpassung der Stundenzahl entsprechend der in der Tabelle unter Punkt 5.1. Absatz 1 genannten Berechnungsfaktoren notwendig.
- Der Mehrbedarf an pädagogischer Förderung besteht bei inklusiv beschulten Kindern auch im Nachmittagsbereich unverändert fort und muss dementsprechend berücksichtigt werden. Die Übernahme der „Doppelzählung“ dieser Schülerinnen und Schüler für den Nachmittagsbereich reicht als alleinige Maßnahme nicht aus.
- Da die Ganztagsschulbetreuung auch durch nichtpädagogische Fachkräfte / externe Anbieter sichergestellt werden darf, ist diesbezüglich sogar noch ein deutlich erhöhter Personalbedarf bei der Betreuung der inklusiv beschulten Kinder (im Vergleich zum Vormittagsbereich) zu erwarten. Dies darf nicht zu Lasten der betroffenen Familien und der Kommunen gehen.
- Zu Punkt 4: Die sonderpädagogische Grundversorgung bleibt bei diesem Änderungsvorschlag unverändert, damit wird das Recht der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler auf gleichwertige Förderung im Ganztag nicht gewährleistet. Hier müsste ebenfalls eine Erhöhung, entsprechend der in Tabelle 1 unter Punkt 5.1. aufgeführten Faktoren, erfolgen.
- Begründung: Der sonderpädagogische Förderbedarf besteht unverändert auch im Ganztag, s.o.
- Zusätzlich wäre in diesem Zusammenhang zu beachten, dass der Förderbedarf Sprache ausschließlich durch die Grundversorgung abgedeckt wird. Aktuelle Statistiken (z.B. Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen, s.a. Dashboard SEU des NLGA) zeigen, dass der Bedarf in diesem Bereich deutlich steigt. Da die Sprachfähigkeit eine der grundlegendsten Fähigkeiten für das weitere Lernen ist, ist insbesondere im Ganztag eine gute multidisziplinäre Förderung und Unterstützung der betroffenen Kinder notwendig. Hier darf nicht gespart werden!
Ergänzende Anmerkung: Die Zuweisung von pädagogischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gemäß Runderlass „Zuweisung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung“ (RdErl. d. MK v. 24.4.2023 – 34-84 033 (SVBl. 7/2023 S. 374) – VORIS 22410) müsste im Rahmen der im Juli dieses Jahres anstehenden Verlängerung des Erlasses ebenfalls entsprechend für den Ganztag an Regelschulen angepasst werden.
Darüber hinaus erlaubt sich der Landeselternrat, die gesetzlichen Grundlagen der Haushaltsgesetzgebung kennend, trotzdem folgende Anmerkung:
Der Haushaltsvorbehalt und das Fehlen verbindlicher Ausführungsregelungen schafft erhebliche Planungsunsicherheiten. Schulen sollen einen bundesrechtlich verankerten Rechtsanspruch erfüllen, erhalten dafür aber keine verlässliche Zusage über die tatsächlich verfügbaren Ressourcen. Ohne klare, belastbare und dauerhaft gesicherte Rahmenbedingungen besteht die Gefahr, dass der Rechtsanspruch zwar auf dem Papier umgesetzt wird, in der Realität jedoch zu organisatorischen Engpässen, Qualitätsverlusten und einer Überlastung des Personals führt.


