Pressemitteilung des LER zur Schulgesetz-Reform: Landeselternrat sieht einen gewaltigen Rückschritt bei der Inklusion und der Einschränkung des Unterstützungsbedarf von Kindern

Pressemitteilung LER vom 07.04.2026

Der Landeselternrat Niedersachsen (LER) äußert ernsthafte Bedenken gegenüber dem aktuellen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes, der kürzlich in den Landtag eingebracht wurde. Der LER hat sich bereits im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit den geplanten Änderungen auseinandergesetzt.

Förderschulen: Warum sind sie nicht inklusiv?

Besondere Sorge bereiten dem LER die vorgesehenen Änderungen im Bereich der Förderschulen. Der Entwurf sieht vor, dass künftig nur noch Kinder mit ausschließlichem oder vorrangigem Förderschwerpunkt eine Förderschule besuchen dürfen. Das verkennt die Lebensrealität vieler Familien: Zahlreiche Kinder haben mehrere Unterstützungsbedarfe gleichzeitig und lassen sich nicht auf einen einzigen Förderschwerpunkt reduzieren. Wenn der vorrangige Bedarf entscheidet, welche Förderschule ein Kind besuchen darf, stellt sich die Frage, ob die Bedarfe denn wirklich so trennscharf voneinander zu unterscheiden sind? Ist das nicht eine starke Kategorisierung der Schülerinnen und Schüler und somit weit entfernt von Inklusion? Und für den Förderbedarf Lernen: Ist das sogenannte Regelsystem in der Lage die Kinder mit Unterstützungsbedarf Lernen zu unterstützen? Auch der geplante Ausschluss von Kindern ohne bisher diagnostiziertem Unterstützungsbedarf wird vom LER kritisiert. Miriam Kaschel, Vorsitzende des LER sagt: „Diese Regelungen sind ein Rückschritt. Inklusion bedeutet für uns, nicht nur die Integration von Kindern mit einem bestimmten Förderbedarf, sondern, dass jedes Kind einen passenden Schulplatz findet. Müssen wir unser jetziges Schulsystem nicht in der Gesamtheit hinterfragen, um Inklusion in Schule stattfinden zu lassen?“

Drohender Diagnostik-Boom wäre kontraproduktiv

„Wir warnen davor, dass die geplanten Regelungen einen unnötigen Diagnostik-Boom auslösen könnten“ sagt Christine Winter, Vorstandsmitglied im LER „Familien würden zur Diagnostik gezwungen, da ohne das richtige „Etikett“ keine Anmeldung an der gewünschten Schule möglich wäre.“

Darüber hinaus sendet der Gesetzentwurf ein falsches Signal, indem Förderschulen faktisch aus dem inklusiven Schulsystem herausgedrängt werden. Der LER fordert daher, dass Familien, die ja Experten für ihre Kinder sind, weiterhin die Wahlfreiheit behalten – zwischen allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen. Jedes Kind hat das Recht auf eine Schule, die es bestmöglich fördert und ausbildet.

Expertise der Förderschulen erhalten – Beratung dort stärken, wo sie hingehört

Die Fachkompetenz der Förderschulen ist gewachsen und bewährt. Miriam Kaschel, Vorsitzende des LER meint: „Wir Eltern wissen um diese Expertise und lehnen daher die Entscheidung des Kultusministeriums ab, Förderschulen nicht mehr als sonderpädagogisches Förderzentrum anzuerkennen. Beratung muss dort stattfinden, wo echte Praxiserfahrung mit den Kindern vorhanden ist und wo Familien und Lehrkräfte eine vertrauensvolle Beziehung pflegen.“

Der Landeselternrat fordert die Landesregierung auf, die geplanten Änderungen im Bereich der Förderschulen grundlegend zu überdenken – im Sinne der Kinder, ihrer Familien und einer gelingenden Inklusion.