
Stellungnahme zu dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Verordnung zur Einführung und Änderung schulrechtlicher Verordnungen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz, Artikel 1 – 6
Der 17. Landeselternrat Niedersachsen hat im Rahmen seiner Plenarsitzung am 19.06.2026 mehrheitlich folgenden Beschluss zu o.g. Entwurf gefasst:
Der Landeselternrat lehnt den Entwurf in der vorliegenden Fassung ab, kann dem Entwurf aber zustimmen, wenn folgende zwei Punkte geändert werden:
- Zu Artikel 1, § 4 Abs. 2 bis 8: Der in den genannten Absätzen jeweils gewählte Formulierung „ist es zulässig“ soll zu „soll gewährt werden“ geändert werden.
- Zu Artikel 1, § 6 Abs. 2, Satz 3: Der Landeselternrat fordert, dass der Satz wie folgt geändert wird: „Der Nachteilsausgleich ist im Einzelfall nach Art und Umfang so zu bemessen, dass der Nachteil weder unter- noch überkompensiert wird.“

