Erklärung zu der Stellungnahme zu der Verbandsbeteiligung zur Verordnung für die Erteilung einer Unterrichtsgenehmigung für den Einsatz als Lehrkraft ohne Lehrbefähigung an Schulen in freier Trägerschaft

Der Landeselternrat Niedersachsen dankt für die Möglichkeit zur Verbandsbeteiligung und begrüßt ausdrücklich die Zielsetzung des Entwurfs. Die Einführung eines landesweit einheitlichen, transparenten und rechtssicheren Verfahrens stellt einen wichtigen Schritt zur Qualitätssicherung an Schulen in freier Trägerschaft dar.

Besonders positiv hervorzuheben sind:
• die klare Strukturierung des Genehmigungsverfahrens,
• die Definition fachlicher, pädagogischer und persönlicher Eignungskriterien,
• die Orientierung an KMK Standards,
• die verbindliche Ausgestaltung der pädagogischen Qualifizierung,
• die Anerkennung waldorfspezifischer Ausbildungswege,
• die erhöhte Transparenz für Eltern, Schulträger und Behörden.
Diese Elemente stärken die Professionalität und Nachvollziehbarkeit der Verfahren und tragen dazu bei, die Unterrichtsqualität an freien Schulen langfristig zu sichern.
Der Landeselternrat würdigt zudem ausdrücklich den Wunsch nach Eigenständigkeit und Gestaltungsspielraum der Schulen in freier Trägerschaft. Diese Schulen leisten einen bedeutenden Beitrag zur Vielfalt der niedersächsischen Bildungslandschaft. Ihre pädagogischen Profile, innovativen Konzepte und besonderen Lernkulturen sind für viele Familien ein wichtiger Bestandteil der Bildungswahlfreiheit. Eigenverantwortung und pädagogische Freiheit sind wertvolle Elemente, die der Landeselternrat unterstützt und erhalten wissen möchte.
Gleichzeitig stellt der Landeselternrat fest, dass die im Entwurf vorgesehenen Regelungen nicht gleichwertig zu den Standards sind, die für öffentliche Schulen gelten. Während öffentliche Schulen auf staatliche Ausbildungsstrukturen, verbindliche Qualitätsrahmen und institutionalisierte Qualifizierungswege zurückgreifen können, müssen freie Schulen diese Anforderungen vollständig eigenständig organisieren, finanzieren und verantworten. Dies führt zu strukturell ungleichen Bedingungen, die die freie Schulträgerschaft unverhältnismäßig belasten könnten.Der Landeselternrat sieht insbesondere folgende Risiken:
• Die ausschließliche Abhängigkeit von privaten Qualifizierungsanbietern ohne staatliche Qualitätsprüfung könnte zu erheblichen Unterschieden in der Befähigung zum Unterrichten führen. Es geht dabei ausdrücklich nicht um die Bewertung pädagogischer Konzepte, sondern um die Frage, ob alle Lehrkräfte – unabhängig vom Schulprofil – eine gleichwertige, verlässliche und überprüfbare pädagogische Grundqualifikation erhalten. Ohne staatliche Standards könnten Anforderungen und Prüfungsniveaus stark variieren.
• Die vollständige Kostenlast für freie Schulträger könnte die Träger finanziell unverhältnismäßig belasten und zu Ungleichheiten zwischen großen und kleinen Trägern führen.
• Der erhebliche Verwaltungsaufwand, der insbesondere kleinere Träger überfordern könnte, ergibt sich aus umfangreichen Nachweispflichten, Dokumentationsanforderungen und der eigenständigen Organisation der Qualifizierungsmaßnahmen.
• Die fehlende Gleichwertigkeit der pädagogischen Qualifizierung im Vergleich zu öffentlichen Schulen könnte langfristig zu einer strukturellen Ungleichbehandlung führen. Alle Lehrkräfte – unabhängig von Schulform oder pädagogischem Konzept – sollten über eine gleichwertige Befähigung zum Unterrichten verfügen, um Professionalität, Unterrichtsqualität und Verlässlichkeit im gesamten Bildungssystem sicherzustellen.
Fazit:
Der Landeselternrat sieht im vorliegenden Entwurf erhebliche strukturelle Risiken für die Schulen in freier Trägerschaft. Der umfangreiche Verwaltungsaufwand könnte insbesondere kleinere Träger überfordern, da sie sämtliche Nachweise, Dokumentationen und organisatorischen Abläufe eigenständig sicherstellen müssen. Zudem fehlt eine finanzielle Unterstützung des Landes: Die vollständige Kostenlast für Qualifizierungsmaßnahmen liegt allein bei den freien Schulträgern. Im Vergleich zu anderen Bundesländern, die staatliche Qualifizierungswege oder Zuschussmodelle anbieten, entsteht in Niedersachsen eine klare Benachteiligung, die dringend korrigiert werden sollte, um faire und gleichwertige Rahmenbedingungen sicherzustellen.
Zusammenfassend erkennt der Landeselternrat die positive Zielrichtung des Entwurfs und die Bedeutung eines transparenten, rechtssicheren Verfahrens ausdrücklich an. Gleichzeitig führen der hohe Verwaltungsaufwand, die fehlende finanzielle Unterstützung und die nicht gesicherte Gleichwertigkeit der pädagogischen Qualifizierung gegenüber öffentlichen Schulen zu einer strukturellen Benachteiligung der freien Schulträger. Aus diesen Gründen kann der Entwurf in der vorliegenden Fassung nicht mitgetragen werden.
Votum
Der Landeselternrat Niedersachsen lehnt den Entwurf in der vorliegenden Fassung ab.