Stellungnahme zum Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zum Erlassentwurf „Schulinterne Fortbildung an Allgemeinbildenden Schulen“

Lehrkräfte in Niedersachsen stehen vor der Herausforderung, ihre beruflichen Anforderungen ständig weiterzuentwickeln und den sich wandelnden Anforderungen des Bildungssystems gerecht zu werden. Schulinterne Lehrkräftefortbildungen (SchiLF) spielen dabei eine große Rolle, um die Qualität des Unterrichts und die berufliche Weiterentwicklung der Lehrkräfte zu sichern. Der Landeselternrat (LER) unterstützt die Durchführung von Schulinternen Lehrkräftefortbildungen ausdrücklich. Da bisher SchiLFs regelmäßig während der Unterrichtszeit durchgeführt werden, ist der Preis dieser Veranstaltungen -aufgrund des entstehenden Unterrichtsausfalls- für unsere Schülerinnen und Schüler sehr hoch. Gerade in Zeiten des Lehrkräftemangels und einer Vielzahl an ausgefallenen Unterrichtsstunden, ist die Durchführung von SchiLFs während der Unterrichtszeit aus unserer Sicht nicht mehr vermittelbar.

Daher fordert der Landeselternrat, dass Schulinterne Lehrkräftefortbildungen ausschließlich in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden (Beschluss der Plenarsitzung am 28.Februar 2025).

Da der o.g. Erlassentwurf im Widerspruch zu unserer Forderung steht, hat der 17. Landeselternrat Niedersachsen im Rahmen seiner Plenarsitzung am 26.09.2024 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:

Der Landeselternrat lehnt den Entwurf in der vorliegenden Fassung ab.

Darüber hinaus erlaubt sich der Landeselternrat noch folgende Anmerkungen:

  • Der LER schlägt vor im ersten Satz vom Lernen der Schulgemeinschaft anstatt des Kollegiums zu sprechen.
  • Antragspflicht bei Unterrichtsausfall (Absatz 4): Sollten schulinterne Fortbildungen während der regulären Unterrichtszeit ermöglicht werden, halten wir es für erforderlich, dass grundsätzlich ein Antrag beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) gestellt und die Maßnahme dort inhaltlich geprüft und genehmigt wird. Begründung: Dies dient der Minimierung von Unterrichtsausfall, der Qualitätssicherung der Inhalte sowie der statistischen Erfassung, wie viel Unterricht tatsächlich durch Fortbildungsmaßnahmen entfällt.
  • Konkretisierung der Anhörung und Zustimmungspflicht (Absatz 5, Punkt 2): Wir wünschen uns, dass die im Erlass vorgesehene Anhörung von Schulelternrat und Schülerrat konkreter definiert wird – etwa durch die Festlegung eines Mindestzeitraums von drei Monaten vor Durchführung der Maßnahme. Da schulinterne Fortbildungen erfahrungsgemäß einen längeren Vorlauf haben, in einigen Schulen bereits heute in den Jahresterminplan der Schulen aufgenommen werden, dürfte diese Konkretisierung durchaus realisierbar sein. Darüber hinaus halten wir es für sinnvoll, dass der Schulvorstand der Maßnahme zustimmen muss, um eine transparente und demokratisch legitimierte Entscheidung sicherzustellen.
  • Der zweite Satz der Ziffer 4 sollte mit „Alle Erziehungsberechtigten“ beginnen.
  • Der Landeselternrat begrüßt die Pläne eine Handreichung/Checkliste für die Schulleitungen zu verfassen und freut sich, wenn hierbei die Elternvertretung eingebunden wird. Es gilt dafür zu sorgen, dass die folgenden Punkte auch tatsächlich eingehalten werden:
    • Schulelternrat und Schülerrat sind zu der konkreten Fortbildung angehört worden (Pkt. 2).
    • Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigte auf eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, ist durch die Schule gewährleistet. […]
  • Das Einbinden der Schulgemeinschaft wird ausdrücklich begrüßt. Im Weiteren wird es als wichtig angesehen, dass die Schulleitungen noch einmal ausdrücklich auf die Änderungen des Erlasses hingewiesen werden. Viele Elternvertretungen erleben es immer wieder, dass Änderungen vor Ort nicht wahrgenommen werden.