
Stellungnahme zu dem Anhörungsverfahren zur Novellierung des gem. RdErl. d. MK, d. MS, d. MI u. d. MJ „Gewaltprävention und -intervention zur Sicherheit in Schulen in Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft“
Der 17. Landeselternrat Niedersachsen hat im Rahmen seiner Plenarsitzung am 12.12.2025 mehrheitlich folgenden Beschluss zu o.g. Entwurf gefasst:
Der Landeselternrat lehnt den Entwurf in der vorliegenden Fassung ab.
Dies lässt sich vor allem hiermit begründen:
- Der Landeselternrat hält es für unbedingt erforderlich, dass Schulungen für Lehrkräfte sowie für pädagogische Mitarbeitende an Schulen zur Professionalisierung in den Themenfeldern Gewaltprävention, Kooperation mit externen Stellen und Krisenintervention ermöglicht werden müssen. Die im Erlass verwendeten „soll“ Formulierungen in diesem Zusammenhang werden von uns abgelehnt. Uns ist es besonders wichtig, dass alle Akteure, auch das nicht-lehrende Personal -insbesondere im Ganztagsbetrieb- mit einbezogen werden.
Außerdem befürchten wir:
- Einen erheblicher zusätzlicher Verwaltungs- und Abstimmungsaufwand ohne erkennbare Ressourcenerweiterung für Schulen.
- Weitreichende Meldepflichten, die pädagogische Handlungsspielräume einschränken könnten.
- Eine hohe Komplexität der Rollen und Verfahren, die zusätzliche Qualifikation und Zeit erfordert.
- Dass Datenschutzfragen, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit externen Stellen noch nicht ausreichend geklärt sind.
- Dass nicht gewährleistet ist, dass bei den Kooperationspartnern die entsprechende personelle Besetzung sowie die notwendigen Sachmittel in ausreichender Form vorhanden sind.
Darüber hinaus erlaubt sich der Landeselternrat folgende Anmerkungen:
zu 1., zweiter Absatz:
Die Einleitung „Der gem. RdErl soll“ könnte sprachlich zur Klarstellung durch „Dieser gem. RdErl soll“ ersetzt werden.
zu 1., Absatz 5:
Wir wünschen uns eine Aufnahme von „rassistisch motivierte Gewalt“ in die Liste der genannten Gewaltformen.
zu 1., Absatz 7:
Wir wünschen uns eine Erweiterung um „an Schule Beschäftigte“. Also: „Diese Gewaltformen umfassen sowohl Gewalt unter Schülerinnen und Schülern wie auch Gewalt gegenüber Beschäftigten sowie Gewalt von anderen Personen (z.B. Erziehungsberechtigte, gesetzliche Vertreter und an Schule Beschäftigte)“.
Hintergrund: Wir möchten unsere Schülerinnen und Schüler vor Gewalt von allen möglichen Personengruppen schützen. Leider kommt es aus unserer Erfahrung an Schulen durchaus auch zu verbaler Gewalt und Erniedrigungen durch Lehrkräfte und nicht-lehrendes Personal, selten sogar zu körperlicher Gewalt und sexuellen Übergriffen durch an Schule Beschäftigte.
zu 1., vorletzter Absatz:
Hinter dem Wort Beschuldigten ist das Wort „Geschädigte“ einzufügen. Eine Beschränkung auf „Verletzte“ beinhaltet eine Einschränkung, welche nicht zielführend ist, da eine Schädigung auch ohne eine körperliche Verletzung gegeben sein kann.
zu 1., vorletzter Absatz:
Hinter dem Wort „Jugendgerichtsgesetz“ ist „sowie des Strafgesetzbuches“ einzufügen. Eine Beschränkung nur auf das Jugendgerichtsgesetz greift zu kurz, da auch volljährige Schülerinnen und Schüler Schulen besuchen.
zu 1., letzter Absatz:
Der Textteil „dass der Gem. RdErl.“ könnte sprachlich zur Klarstellung durch „dass dieser Gem. RdErl.“ ersetzt werden.
zu 3.2, vorletzter Absatz:
Hinter dem Satz „Intervention im Zusammenwirken mit Polizei und Staatsanwaltschaft ist grundsätzlich angezeigt, wenn die Schule von geplanten oder bereits begangenen Straftaten Kenntnis erlangt“ ist folgender Halbsatz einzufügen: „; bei Offizialdelikten hat ein Zusammenwirken zu erfolgen.“
zu 3.1, Absatz 4:
Satz 1 müsste grammatikalisch optimiert werden (… regelt § 4 des Gesetzes …).
zu 3.1, Absatz 5:
Hinter dem Satz 1 ist folgender Halbsatz einzufügen: „; bei Offizialdelikten hat eine Information zu erfolgen.“
Positiv sieht der LER folgende Neuerungen im Entwurf:
- Ein erweitertes Gewaltverständnis (einschließlich digitaler und sexualisierter Gewalt) und klarere Handlungsorientierung.
- Eine Stärkung der Prävention durch verpflichtende, regelmäßig fortzuschreibende Präventionskonzepte unter Einbindung von Eltern- und Schülervertretungen. Wir begrüßen den Absatz 3 unter 2.1.
- Eine bessere Strukturierung der Zusammenarbeit mit Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft sowie klar benannte Ansprechpersonen.
- Transparente Interventionswege und deutlicher Fokus auf Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt.
- Wir begrüßen eine deutliche Klassifizierung im Rahmen der Gewaltprävention.
- Die Aufgaben der Schulen wurden präzisiert und verbindlicher formuliert.

