
Stellungnahme zu dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zum Entwurf des KC “Englisch für die Schulformen des Sekundarbereichs I“
Der 17. Landeselternrat Niedersachsen hat im Rahmen seiner Plenarsitzung am 23.01.2026 folgenden Beschluss zu o.g. Entwurf gefasst:
Der Landeselternrat lehnt dem Entwurf in der vorliegenden Fassung ab.
Dies lässt sich hieraus begründen:
Der vorliegende Entwurf verfolgt das Ziel, durch die Zusammenführung der bisherigen schulformspezifischen Kerncurricula, einen einheitlichen Rahmen für den Englischunterricht in der Sekundarstufe I, zu schaffen. Dieses Ziel ist grundsätzlich nachvollziehbar, wirft jedoch aus unserer Sicht erhebliche fachliche und schulpraktische Fragen auf.
Kritisch zu bewerten ist insbesondere der weitgehende Verlust schulformspezifischer Profilierung. Während die bisherigen Kerncurricula klare und verbindliche Orientierung hinsichtlich der jeweiligen Anspruchsniveaus boten, bleiben entsprechende Differenzierungen im neuen Entwurf häufig implizit oder werden vollständig an die einzelne Schule bzw. Fachkonferenz delegiert. Dies betrifft vor allem die Abgrenzung zwischen grundlegenden und erhöhten Anforderungen sowie die Ausgestaltung der Progression in heterogenen Lerngruppen. Die Gefahr einer faktischen Nivellierung von Leistungsanforderungen erscheint erheblich.
Auch die stark ausgeweitete Offenheit des Kompetenzrahmens ist aus unserer Sicht problematisch. Zwar wird pädagogische Gestaltungsfreiheit betont, zugleich steigt jedoch die Verantwortung der Schulen in einem Maße, das ohne zusätzliche verbindliche Konkretisierungen kaum zu leisten ist. Die notwendige schulinterne Ausarbeitung von Niveaudifferenzierung, Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäben bedeutet einen erheblichen Mehraufwand, der im Entwurf weder ausreichend reflektiert noch durch verpflichtende Unterstützungsangebote flankiert wird.
Die Einführung transversaler Kompetenzen und die stärkere Betonung digitaler Kompetenz bewerten wir inhaltlich grundsätzlich positiv. Gleichzeitig bleiben diese Bereiche häufig abstrakt und wenig operationalisiert, sodass unklar bleibt, wie sie verbindlich in Unterricht und Leistungsbewertung integriert werden sollen. Hier besteht die Gefahr, dass zentrale Kompetenzbereiche zwar programmatisch benannt, in der Praxis jedoch uneinheitlich oder randständig umgesetzt werden.
Besonders kritisch sehen wir zudem die Änderungen im Bereich der Leistungsbewertung. Die Absenkung des Mindestanteils schriftlicher Leistungen von bislang 40 % auf nun mindestens ein Drittel kann die Vergleichbarkeit von Leistungsbewertungen weiter erschweren und verstärkt die Abhängigkeit von schul- und lehrkraftspezifischen Bewertungspraktiken. Eine landesweit verlässliche Leistungsbewertung wird dadurch aus unserer Sicht geschwächt.
Zusammenfassend halten wir fest, dass der Entwurf zwar ein modernes und breit angelegtes Kompetenzverständnis verfolgt, jedoch in seiner derzeitigen Form zu wenig Verbindlichkeit bietet. Ohne klarere schulformspezifische Orientierung, präzisere Niveau-Ausweisungen und verbindlichere Vorgaben zur Leistungsbewertung besteht die Gefahr, dass der Anspruch an Transparenz, Vergleichbarkeit und Niveau-Angemessenheit nicht eingelöst wird.
Des Weiteren hat der Landeselternrat folgende Anmerkungen:
Wir vermissen ein Kapitel zu bilingualem Unterricht.
zu Kapitel 2.3, 4. Absatz:
Wir fordern folgende Änderung: „Vor allem für leistungsschwache Lernende brauchen werden zum Erwerb der im Kerncurriculum beschriebenen Kompetenzen vielfältige, auch sich wiederholende Anwendungssituationen, um bereits Gelerntes angemessen zu festigen, geboten.“
zu Kapitel 3.1:
Wir sehen die Benennung der Tabellen für Realschulen als verwirrend an. Wir befürchten, dass die an der Realschule möglichen Fachleistungskurse im Fach Englisch, die E- (erweitertes Niveau) und G- (grundlegendes Niveau) Kurse, durch das KC mit Inhalten aus der Tabelle im Kapitel 3.1 dem Wortsinn entsprechend gelehrt werden. Es muss aber sichergestellt bleiben, dass in E-Kursen auf der Realschule Inhalte auf Gymnasial-Niveau gelehrt werden und in den G-Kursen, das „erweiterte Niveau“ des KC, damit ein guter Übergang in die Oberstufe nach dem Erwerb des erweiterten Realschulabschlusses erhalten bleibt. Das Kapitel 3.5. ist uns dazu nicht ausreichend. Wir wünschen uns daher eine eindeutige Umbenennung z.B. in „Hauptschul-Niveau“ und „Realschul-Niveau“.
zu Kapitel 5:
Wir wünschen uns die Aufnahme folgender Satzergänzung: [die FK] ermittelt Fortbildungsbedarfe innerhalb der Fachgruppe und entwickelt Fortbildungskonzepte für die Fachlehrkräfte und stellt sicher, dass sich die Fachlehrkräfte regelmäßig fortbilden.
Analog zum KC Französisch Sek. I wünschen wir uns, folgenden Satz zusätzlich mit aufzunehmen:
„Die Fachkonferenz fördert und begleitet reale und virtuelle Begegnungen mit englischsprachigen Personen (z.B. Partnerschulen, eTwinning und Austauschprogramme wie Erasmus+).“


