RdErl. „Gebühren für die Bereitstellung eines Internatsplatzes an einem Niedersächsischen Internatsgymnasium“
Der 17. Landeselternrat Niedersachsen hat im Rahmen seiner Plenarsitzung am 30.08.2024 mehrheitlich folgenden Beschluss zu o.g. Entwurf gefasst:
Der Landeselternrat stimmt dem Entwurf in der vorliegenden Fassung mit der folgenden Begründung nicht zu:
Der LER sieht den Erlass bereits in seiner bisherigen Form kritisch und lehnt daher eine Erhöhung der Entgelte für Plätze an einem niedersächsischen Internatsgymnasium ab. Wir halten es für geboten, dass das Land Niedersachsen einen gleichwertigen Zugang zur Bildung für alle Schülerinnen und Schüler Niedersachsens gewährleisten muss. Dabei reicht es aus unserer Sicht nicht aus, kostenpflichtige Internatsplätze für Schülerinnen und Schüler, die ihren Hauptwohnsitz auf einer niedersächsischen Insel haben oder aus anderen Gründen keine lokale Schule besuchen können (z.B. Schausteller), vorzuhalten, sondern wir erwarten, dass das Land allen Schülerinnen und Schülern einen kostenfreien Zugang zu weiterführenden Schulen ermöglicht.
Aus unserer Sicht sollte es Ziel der Landesregierung sein, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Niedersachsens anzustreben. Ein Wohnsitz auf einer Insel darf nicht dazu führen, dass Kinder und Jugendliche aus finanziellen Gründen von Bildungsangeboten ausgeschlossen werden bzw. dass Ihre Eltern finanziell stark benachteiligt werden.
Darüber hinaus erlauben wir uns, um eine Stellungnahme zu folgenden Punkten zu bitten:
- Welche Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf den Besuch eines niedersächsischen Internatsgymnasiums haben, welche Kriterien müssen dafür erfüllt sein?
- Welche Zuschüsse oder andere Fördermöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler für den Besuch eines Internats? Welche Rahmenbedingungen müssen dafür erfüllt werden? Aus welchen Mitteln kann gefördert werden?
- Ist die Höhe des Zuschusses gehaltsabhängig?