
Stellungnahme zum Anhörungsverfahren zur „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von demokratischer Beteiligung von Schülerinnen und Schülern in der Schule und ihrem gesellschaftlichen Umfeld“
Der 17. Landeselternrat Niedersachsen hat im Rahmen seiner Plenarsitzung am 20.06.2025 mehrheitlich folgenden Beschluss zu o.g. Entwurf gefasst:
Der Landeselternrat lehnt den Entwurf in der vorliegenden Fassung ab.
Darüber hinaus erlaubt sich der Landeselternrat folgende Anmerkungen:
Die Förderung und Stärkung des Demokratieverständnisses von Schülerinnen und Schülern ist ein wichtiges und grundsätzlich unterstützenswertes Ziel. Als Landeselternrat begrüßen wir ausdrücklich alle Bemühungen, junge Menschen zu aktiver Teilhabe, Mitverantwortung und demokratischem Handeln zu ermutigen und ihre Selbstwirksamkeit zu stärken.
Dennoch lehnen wir die vorliegende Richtlinie in ihrer aktuellen Form ab. Die Gründe im Einzelnen:
- Zu knappes Zeitfenster:
Die zur Verfügung stehende Zeit für Antragstellung und Umsetzung ist zu kurz bemessen. Bis zum 15.11.2025 müssen Projekte beantragt, bis spätestens zum 12.08.2026 vollständig abgeschlossen sein. Dieser enge Zeitraum erschwert es insbesondere ehrenamtlich Engagierten und schulischen Akteuren, qualitativ hochwertige und auf Wirkung angelegte Projekte zu entwickeln. Demokratische Beteiligung braucht Zeit – für Planung, für Beteiligung, für Wirksamkeit. Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben. - Keine nachhaltige Perspektive:
Demokratiebildung ist kein Projekt für wenige Monate, sondern eine dauerhafte Aufgabe. Eine Förderung, die lediglich bis Ende 2026 begrenzt ist, bietet keine Verlässlichkeit und keine Grundlage für strukturelle Veränderungen. Was fehlt, ist ein Konzept zur Verstetigung: Weder ist vorgesehen, wie erfolgreiche Projekte weitergeführt werden können, noch wie ihre Ergebnisse langfristig in schulische Prozesse integriert werden sollen. - Fehlende Zielführung trotz guter Absicht:
Das Ziel, Demokratiebildung zu stärken, ist richtig und wichtig. Die Umsetzung jedoch bleibt hinter diesem Anspruch zurück. Die Richtlinie verlangt komplexe Kooperationsstrukturen, erhebliche Planungsressourcen und dokumentarischen Aufwand – ohne ausreichende Unterstützung. Viele Schulen und Engagierte werden dadurch eher abgeschreckt als motiviert. Die Förderung droht ins Leere zu laufen, weil sie nicht genügend auf die Realitäten des Schulalltags abgestimmt ist. - Symbolpolitik statt Substanz – eine Feigenblatt-Aktion:
Es stellt sich die Frage, warum diese Maßnahme über eine politische Liste im Landtag eingebracht wurde und nicht im Rahmen eines transparenten bildungspolitischen Prozesses entwickelt worden ist. Die Struktur wirkt wie ein hastig gestrickter Versuch, politische Handlungsfähigkeit zu demonstrieren – ohne substanzielle Wirkung entfalten zu können. Aus Sicht des Landeselternrats handelt es sich hierbei um eine Feigenblatt-Aktion, die demokratische Beteiligung eher simuliert als tatsächlich fördert. - Unverständliche Beschränkung der Antragsberechtigung:
Besonders kritisch sehen wir die Tatsache, dass Schulen und Schulträger selbst nicht zu den förderfähigen Antragstellern gehören. Stattdessen sind ausschließlich Fördervereine und außerschulische Träger antragsberechtigt. Das erschwert nicht nur die direkte Umsetzung in der schulischen Praxis, sondern schließt wesentliche Akteure faktisch von der Förderung aus. Eine Förderung demokratischer Beteiligung, die Schulen ausschließt, läuft ihrem eigenen Anspruch zuwider.
Fazit:
Demokratiebildung ist zu wichtig, um sie auf eine kurzfristige Fördermaßnahme mit fragwürdiger Struktur zu reduzieren. Die Intention der Richtlinie ist anerkennenswert – ihre Umsetzung jedoch ist weder zielführend noch nachhaltig. Der Landeselternrat fordert eine langfristig angelegte, strukturell verankerte und schulnah konzipierte Demokratiebildung, die alle relevanten Akteure aktiv einbindet und in der Praxis tragfähig ist.