
Anhörungsverfahren zur Neubekanntgabe des Erlasses “Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“
Der 17. Landeselternrat Niedersachsen hat im Rahmen seiner Plenarsitzung am 23.05.2025 mehrheitlich folgenden Beschluss zu o.g. Entwurf gefasst:
Der Landeselternrat stimmt dem Entwurf in der vorliegenden Fassung zu.
Darüber hinaus erlaubt sich der Landeselternrat folgende Anmerkungen:
- Zu Anlage 1, Nr. 3.7.1: In der Flexibilisierung der Stundentafel sehen wir die Gefahr, dass dies zu Lasten einer breiten Allgemeinbildung geht, insbesondere in Fächern, die schon jetzt nur wenige Stunden umfassen. Zudem ist unklar, wie der Kompetenzerwerb entsprechend der Vorgaben der KC in den betroffenen Fächern mit einem geringeren Stundenumfang sichergestellt werden soll? Die aktuellen gesellschaftlichen und globalen Herausforderungen erfordern ein umfassendes Verständnis der Welt. Angesichts dessen, bietet keines der genannten Fächer Kürzungspotenzial.
- Wir möchten unter 4.2 an der alten Formulierung festhalten. Wir finden die Formulierung „Unterrichtsverfahren […] zu bevorzugen, die […] geistige Aktivität herausfordern“ für Gymnasien besser geeignet, als die neue Formulierung „Dabei sollen […] die geistige Aktivität gefördert werden.“
- Unter 4.8.1. würden wir lieber keine Begrenzung der Spanischkurse, sondern ein Mindestangebot der anderen Sprachen haben. Also: Ab drei Klassen pro Jahrgang sollen neben den Spanischkursen immer mindestens noch zwei weitere Sprachen (Französisch und Latein) als 2. Fremdsprachen angeboten werden. Schulen, die genügend Lehrkräftestunden zur Verfügung haben, könnten so bei großem Bedarf an Spanischunterricht diesen auch realisieren.
- Wir begrüßen die Aufnahme von Niederdeutsch unter 5.5.3.
- Wir begrüßen die Aufnahme von Forderunterricht unter 5.7.1.
- Die in Punkt 6.4 angegeben Anzahl der schriftlichen Lernkontrollen in den Hauptfächern ist uns zu niedrig. Wir halten mindestens vier schriftliche Lernkontrollen in den Hauptfächern für notwendig.
- Wir begrüßen ausdrücklich die Aufnahme der weiterführenden Schulen unter 7.1. Wir wünschen uns, dass die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen, insbesondere zwischen Realschulen und Gymnasien noch besser in beide Richtungen gelebt wird.
- Unter Punkt 8.1. fordern wir bei der alten Formulierung „Die Erziehungsberechtigten sind an den schulischen Belangen und Entscheidungsprozessen zu beteiligen“ zu bleiben.
- 5, 2.6: Der Demokratiegedanke darf nicht nur für Schülerschaft untereinander gelten, sondern sollte die ganze Schulgemeinschaft in den Blick nehmen.
- 6, 2.7: Der Erwerb eines tragfähigen Grundwissens bleibt wichtig und darf nicht durch eine Ideologie des Nachschlagens (Googeln) verwässert werden.
- 6, 2.7 Strich 7: Der Landeselternrat würde „… Aktivitäten in allen Wissensbereichen, insbesondere im musisch-kulturellen und technischen Bereich …“ für besser befinden.
- 8, 3.2 Es ist gut, dass die Schülerschaft hier ergänzt wurden.
- 18, 4.7.: Im Landeselternrat wird die Frage aufgeworfen, wie viele Lehrkräfte diese Änderung verinnerlichen und umsetzen werden, da bislang weithin wahrzunehmen ist, dass Zusammenarbeit NUR in der Zeugniskonferenz stattfindet. Hier wäre ein spezieller Hinweis auf diese Notwendigkeit in einem Ministerbrief vielleicht zielführend.
- S, 23, 4.1.4: Es muss mehr Praktika und Talentförderung geben, nicht nur der Besuch von HS-Tage. Die hier vorgenommene Kürzung des Textes ist im Hinblick auf neuen BO-Erlass in Ordnung, aber es muss sichergestellt werden, dass der Praxisanteil zur BO steigt.
- S, 24, 5.1. Die Ausschärfung ist gut, jedoch ist angesichts dessen, was man in Schulen erlebt sehr zweifelhaft, dass das in der Ausbildung zum Gymnasiallehramt behandelt wird? Auch hier sollte man einen deutlichen Hinweis an Lehrkräfte geben.
- S, 27, 5.7.1 Förderunterricht auf freiwilliger Basis: Bei der veränderten Schullandschaft muss man eine gute Testung sicherstellen und dann an die Diagnose angepasste Förderangebote anbieten, in schweren Fällen evtl. verpflichtend machen um präventiv einer Verschlechterung des Lernstandes entgegenzuwirken. Es muss betont werden, dass Förderunterricht insbesondere bei den aktuell existierenden Lernrückständen extrem wichtig ist, auch wenn er weiterhin auf freiwilliger Basis ist.
- 30, 6.4. Die Reduktion der schriftlichen Lernkontrollen in Abhängigkeit von der Wochenstundenzahl ist gut und sinnvoll. Es muss aber im Blick behalten werden, dass dies nachteilig ist für Schülerschaft, die schriftlich deutlich stärker als mündlich sind. In diesen Fällen sollten alternative Formen der Lernkontrolle angeboten werden.
- 31, 6.7. Die Ausweitung der Möglichkeiten alternativer Lernkontrollen wird begrüßt.
Wir bedanken uns für die hervorragende Synopse.