Stellungnahme zum Anhörungsverfahren – Erlassentwurf “Berufliche Orientierung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen“

Der 17. Landeselternrat Niedersachsen hat im Rahmen seiner Plenarsitzung am 20.06.2025 mehrheitlich folgenden Beschluss zu o.g. Entwurf gefasst:

Der Landeselternrat stimmt dem Entwurf in der vorliegenden Fassung zu.

Darüber hinaus erlaubt sich der Landeselternrat folgende Anmerkungen:

  • Es wird sehr begrüßt, dass im Gymnasium ein zweites Praktikum durchgeführt wird.
  • Mehr Berufsorientierung (BO) an Gymnasien wird begrüßt, weil dadurch mehr praktischen Erfahrungen möglich sind, die Einblick in die Berufswelt geben.
  • Für die Betreuung der Praktika sollten die Lehrkräfte geschult werden, so dass sie die Schülerinnen und Schüler angemessen begleiten und beraten können.
  • Die begrüßte Etablierung von mehr berufsorientierenden Inhalten in Schule könnte allerdings die Lehrkräfte/Schulen überfordern. Dieser Gefahr sollte proaktiv durch vom MK festzulegende Maßnahmen begegnet werden.
  • Trotz der möglichen Überforderung wäre eine Qualitätssicherung zur Einhaltung der schuleigenen Konzepte und Vorgaben durch den Erlass wünschenswert. Hierzu sollte der Schulvorstand und/oder die Gesamtkonferenz verpflichtet werden.
  • Es wäre wünschenswert, wenn in dem Erlass oder durch ergänzende Reglungen ein Mechanismus etabliert würde, durch den sichergestellt wird, dass alle Schülerinnen und Schüler auch auf die im Erlass festgelegte Zahl von BO-Tagen absolvieren. Dies könnte durch SuS-bezogene Erfassung („Portfolio“?) der BO-Tage ermöglicht werden.
  • Gibt es eine schulformbezogene Handreichung zur BO (ähnlich der „Handreichung „Berufliche Orientierung an berufsbildenden Schulen“ (Link)) für alle Schulformen, die Schulen hilft, im Bereich BO ein gutes Angebot zu finden bzw. ein gutes Konzept zu entwickeln? Wenn nein, sollte dies dem Erlass als Anlage oder per Link beigefügt werden.
  • Punkt 4.4: regelt die Zusammenarbeit mit Betrieben sehr knapp und ohne Verpflichtungen („… können …“). Hier sollte man ergänzend zu dem Erlass die Schulen zu mehr Zusammenarbeit mit Betrieben „motivieren“.
  • Man sollte mehr Information auch zur Anwendung/ zu Möglichkeiten verschiedener Berufsausbildungen dem Erlass als Anlage beifügen.
  • Wir begrüßen die Aufnahme der vollzeitschulischen und nicht-berufsqualifizierenden Bildungsgänge an den BBS in dem Erlass.
  • Die Bereitstellung der Synopse wurde begrüßt.