
Stellungnahme zu dem 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zum geänderten Entwurf einer Verordnung für die Erteilung einer Unterrichtsgenehmigung für den Einsatz als Lehrkraft ohne Lehrbefähigung an Schulen in freier Trägerschaft;
Der Landeselternrat stimmt dem Entwurf in der vorliegenden Fassung mehrheitlich zu.
Der Ausschuss Schulen in freier Trägerschaft hat geschlossen gegen den Entwurf gestimmt und möchte folgendes Statement noch abgeben:
Der Ausschuss Schulen in freier Trägerschaft bedankt sich für die erneute Beteiligungsmöglichkeit. Zugleich würdigt der Ausschuss die umfangreiche und kontinuierliche Arbeit, die im Kultusministerium sowie im Vorfeld in der Arbeitsgemeinschaft in die Überarbeitung des Erlasses eingeflossen ist. Über den gesamten Verlauf hinweg wurde deutlich, dass die Beteiligung ernst genommen wurde und dass Hinweise aus den verschiedenen Gesprächs- und Stellungnahmephasen in die Weiterentwicklung eingeflossen sind. Dies betrifft sowohl die Überarbeitungen im Laufe der Anhörungsverfahren als auch die Dauer, die dieser Prozess insgesamt mit sich brachte. Die Bereitschaft zur Anpassung und zur erneuten Befassung mit einzelnen Aspekten wird ausdrücklich anerkannt.
Der Ausschuss hat sich in allen Phasen intensiv mit dem Verfahren beschäftigt und die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt, um die Entwürfe sorgfältig zu prüfen und Rückmeldungen zu formulieren. Dabei ist uns bewusst, wie tiefgehend und fachlich fundiert sich die Mitarbeitenden des Kultusministeriums mit dieser Thematik befassen. Diese kontinuierliche, expertenhafte Auseinandersetzung bildet eine wesentliche Grundlage für die Qualität der vorgelegten Entwürfe und wird von uns ausdrücklich wertgeschätzt.
Für den Ausschuss als ehrenamtlich tätiges Gremium stellt sich die Situation naturgemäß anders dar: Die zur Verfügung stehende Zeit für interne Abstimmungen, vertiefte Recherchen und die Bewertung komplexer Änderungen sowie die Betrachtung der daraus resultierenden voraussichtlichen Folgen und deren Abwägung ist begrenzt. Die Vorlage der überarbeiteten Fassungen in der Ferienzeit hat diese Rahmenbedingungen zusätzlich erschwert. Viele Fragen, die sich aus der Komplexität des Themas ergeben, hätten wir gern noch weiter vertieft, intern abgestimmt und an geeigneten Stellen eingebracht. Aus unserer Sicht wäre ein vertiefter Austausch über einzelne Aspekte hilfreich gewesen, um unsere Perspektive und die damit verbundenen fachlichen Überlegungen stärker einbringen zu können. Die zur Verfügung stehende Zeit in der Plenarsitzung hat hierfür nicht ausgereicht; manche Sachverhalte eignen sich besser für eine vorbereitende, fachlich vertiefende Zusammenarbeit, gegebenenfalls auch unter Einbindung weiterer Beteiligter.
Wir möchten daher transparent machen, dass wir uns an mehreren Punkten gern intensiver eingebracht hätten – sowohl um einzelne Aspekte besser zu verstehen als auch um an Stellen mitzuwirken, an denen möglicherweise noch Unklarheiten oder abweichende Meinungen bestehen und Perspektiven einer genaueren Betrachtung bedürfen. Die Kurzfristigkeit der Vorlage und die begrenzten Ressourcen haben dies jedoch nicht in dem Umfang ermöglicht, den wir uns gewünscht hätten. Auch in der Plenarsitzung konnten aufgrund der zeitlichen Nähe zur Vorlage nicht alle Fragen abschließend geklärt werden.
Für den Ausschuss ist zudem wichtig festzuhalten, dass die überarbeitete Fassung während der Ferienzeit vorgelegt wurde und die ehrenamtlich tätigen Mitglieder dadurch nur eingeschränkte Möglichkeiten hatten, sich intern abzustimmen, zu recherchieren und die Änderungen in der notwendigen Tiefe zu bewerten. Die Mitarbeitenden des MK arbeiten kontinuierlich und fachlich vertieft an dieser Thematik, während uns die Zeit fehlte, die Auswirkungen umfassend zu prüfen.
Das Plenum hat dem Erlass zugestimmt. Diese Entscheidung wird durch unsere Einschätzung nicht infrage gestellt. Der Ausschuss ist jedoch – auf Grundlage seiner eigenen fachlichen Perspektive und der ihm vorliegenden Informationen – zu einer abweichenden Bewertung gelangt. Diese Abweichung beruht nicht allein auf zeitlichen Rahmenbedingungen, sondern auch auf der spezifischen Aufgabe des Ausschusses, die vorgelegten Begründungen sorgfältig daraufhin zu prüfen, ob sie inhaltlich tragfähig, nachvollziehbar und ausreichend sind. Diese Prüfung ist ein zentraler Bestandteil unserer Rolle und erfolgt nicht im Sinne einer grundsätzlichen Ablehnung, sondern im Sinne einer fachlich gebotenen Bewertung.
Die unterschiedliche Einschätzung zwischen Plenum und Ausschuss ist damit Ausdruck verschiedener Perspektiven und Arbeitsbedingungen – nicht Ausdruck eines Widerspruchs in der Sache, da die Sache nicht abschließend geklärt ist.
Der Ausschuss möchte diese Differenz in der Gesamtstellungnahme transparent machen.

